Voraussetzungen für eine Logopädische Behandlung
für eine Logopädische Therapie ist eine Verordnung (Rezept) von einem der folgenden Ärzte erforderlich:
Kinderarzt
HNO-Arzt
Phoniater
Neurologe
Kieferorthopäde
Hausarzt
Ich behandle Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen und Privatzahler.
Für Kinder unter 18 Jahren gibt es keine Zuzahlungen.
Sind Sie über 18 Jahre und verfügen über einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse, haben Sie auch keine Zuzahlungen zu leisten.
Ansonsten beträgt die Zuzahlung bei Erwachsenen 10% des Wertes der Heilmittelverordnung plus 10€ Rezeptgebühr.
Bei der Berechnung einer Privatstunde orientiere ich mich an den Richtlinien der Beihilfe.
Selbstverständlich mache ich auch auf Anordnung Ihres behandelnden Arztes Haus- und Heimbesuche.
Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail.